Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2022/2023

13.01.2023 00:00

Heizkosten

Wo kann der Heizkosten- bzw. Energiekostenzuschuss beantragt werden?

Das Ansuchen um Zuerkennung beider Zuschüsse ist beim Marktgemeindeamt Tragwein, Bürgerservice, 1. Stock zu stellen. 

Die Antragsfrist läuft vom 2. Jänner 2023 bis zum 28. April 2023. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022.


Der einmalige Energiekostenzuschuss in der Höhe von EUR 200,00 wird ausschließlich Personen gewährt, die den OÖ. Energiekostenzuschuss 2022 nicht bereits antragslos erhalten haben.



Hier ein Auszug aus den Richtlinien für die Gewährung des Heizkosten- bzw. Energiekostenzuschusses:

Wer/wie wird gefördert?

Sozial bedürftige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz in OÖ.

Gewährung eines einmaligen Heizkosten- bzw. Energiekostenzuschusses in der Höhe von € 200,00.


Wann liegt soziale Bedürftigkeit vor?

Wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden Beiträge nicht übersteigt:

Heizkostenzuschuss:

  • Alleinstehende  EUR  1.200,-
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaft  EUR  1.800,-
  • für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe  EUR   390,-
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt   EUR   535,-
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt  EUR  360,-
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung    EUR  232,49


Energiekostenzuschuss:

  • Alleinstehende  EUR  985,00,-
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaft  EUR  1.550,-
  • für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe  EUR   390,-
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt   EUR   535,-
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt  EUR  360,-
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung    EUR  232,49


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate 2022 bzw. Vorlage eines Jahreslohnzettels 2022, von aller im Haushalt lebenden Personen, herangezogen. Zum Einkommen zählen unteranderem: Übergabsvertrag, Pachtverträge, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, …


weiters:

- wenn mehreren Personen mit eigenen Einkommen im selben Haushalt leben, wird eine Unterschrift auf Seite 5 (Einwilligungserklärung) benötigt

- Bankverbindung (Bankinstitut, Kontoinhaber/in und IBAN)

- sämtliche Einkommensnachweise

- Sozialversicherungsnummer

- Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)


Formular:

Formular_Heizkostenzuschuss_Energiekostenzuschuss.pdf herunterladen (0.44 MB)

13.01.2023 00:00