Wo kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden?
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim Marktgemeindeamt Tragwein, Bürgerservice, 1. Stock zu stellen.
Die Antragsfrist läuft vom 1. Februar 2022 bis zum 9. Mai 2022. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2021.
Hier ein Auszug aus den Richtlinien für die Gewährung des Heizkostenzuschusses:
Wer/wie wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen mit eigenen Haushalt und Hauptwohnsitz in OÖ.
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses in der Höhe von € 175,00
Wann liegt soziale Bedürftigkeit vor?
Wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden Beiträge nicht übersteigt:
- Alleinstehende EUR 950,-
- Ehepaare/Lebensgemeinschaft EUR 1.500,-
- für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe EUR 380,-
- für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 520,-
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 350,-
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung EUR 232,49
Welche Unterlagen werden benötigt?
sämtliche Einkommensnachweise = Jahreslohnzettel; für die Berechnung ist das Einkommen des ganzen Jahres maßgeblich (bei Einkommen die auf Tagessätze beruhen oder falls mehrere Arbeitgeber, dann die Lohnzettel der letzten 6 Monate), Übergabsvertrag, Pachtverträge, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe…
weiters:
- wenn mehreren Personen mit eigenen Einkommen im selben Haushalt leben, wird eine Unterschrift auf Seite 5 (Einwilligungserklärung) benötigt.
- Bankverbindung (Bankinstitut, Kontoinhaber/in und IBAN)
Heizkostenzuschuss_2021_22.pdf herunterladen (0.41 MB)