Volksbegehren April 2023

08.03.2023 07:29

Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:


Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023,

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diese Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


Eintragungszeiten:

Bei der Marktgemeinde Tragwein (Gemeindeamt, Markt 33) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums, an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 17. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag, 18. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch, 19. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag, 20. April 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr

Freitag, 21. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr

Samstag, 22. April 2023, geschlossen

Sonntag, 23. April 2023, geschlossen

Montag, 24. April 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr


HINWEIS - Bitte beachten: 

  • Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
  • Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis, etc.) mit.



Die Begründung zur Einleitung sowie die Verlautbarung befinden sich auf der Amtstafel: 

Marktgemeinde Tragwein - Hauptmenü - Amtstafel 

08.03.2023 07:29