- Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
- Arbeitslosengeld RAUF!
- NEIN zur Impfpflicht
- Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
- Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
- Stoppt Lebendtier-Transportqual
- Mental Health Jugendvolksbegehren
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 2. Mai 2022, bis (einschließlich) Montag, 9. Mai 2022,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu allen sieben Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten! WICHTIG:
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Bei der Marktgemeinde Tragwein können Eintragungen (unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) während des Eintragungszeitraums, an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 2. Mai 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 3. Mai 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 4. Mai 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 5. Mai 2022, von 08:00 bis 20:00 Uhr
Freitag, 6. Mai 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 7. Mai 2022, von 08:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag, 8. Mai 2022, geschlossen
Montag, 9. Mai 2022, von 08:00 bis 16:00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung: Marktgemeinde Tragwein - Hauptmenü - Amtstafel