Volksbegehren September 2022

18.09.2022 07:29

Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:


  • Wiedergutmachung der Covid-19-Massnahmen
  • Black Voices
  • Covid-Maßnahmen abschaffen
  • Recht auf Wohnen
  • Kinderrechte-Volksbegehren
  • GIS Gebühr abschaffen
  • FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG


Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 19. September 2022, bis (einschließlich) Montag, 26. September 2022,

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).


HINWEIS - Bitte beachten: 

  • Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
  • Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis, etc.) mit.



Die Begründung zur Einleitung sowie die Verlautbarung befinden sich auf der Amtstafel: 

Marktgemeinde Tragwein - Hauptmenü - Amtstafel 

18.09.2022 07:29